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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Möbius Beamervermietung

1. Geltungsbereich
Die Firma Möbius Beamervermietung erbringt Dienste ausschließlich auf der Basis der folgenden Geschäftsbedingungen für den Verleih von Veranstaltungstechnik.
2. Vertragsabschluß
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Möbius Beamervermietung sie schriftlich bestätigt. Bei Onlinebuchungen kommt der Vertragsabschluss nur unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mietsache für den gewünschten Mietzeitraum zu Stande. Die Buchung wird von Möbius Beamervermietung bei Verfügbarkeit der Mietsache bestätigt. Bei Nicht zustande Kommen eines Vertragsabschlusses werden bereits erfolgte Zahlungen dem Mieter rückerstattet.
3. Mietpreis und Aufrechnung
Die Mietpreise sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angebotspreise sind freibleibend, Preisänderungen durch Irrtümer vorbehalten. Aufrechnungen seitens des Mieters sind unzulässig.
4. Lieferung und Rückgabe
Die Zusage eines Anliefer- bzw. Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit bzw. Verfügbarkeit. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, fehlende Liefermöglichkeit unsererseits sowie Verschulden des Transportunternehmens verlängert sich die Anlieferung um eine angemessene Zeit. Es gelten die publizierten Versandoptionen sowie deren Vorlaufzeiten. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt durch den Mieter an das von Möbius Beamervermietung beauftrage Transportunternehmen. Der Mieter ist für Übergabe der Mietsache am vereinbarten Termin an das Transportunternehmen verpflichtet. Entstehende Mehrkosten durch Änderung oder Nichterfüllung gehen zu Lasten des Mieters.
5. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt und endet mit dem vertraglich vereinbarten Mietzeitraum. Sie endet spätestens mit Rückgabe der Mietsache durch den Mieter an das Logistikunternehmen, welches von Möbius Beamervermietung mit der Rücksendung beauftragt wird. Verzögert sich die Rückgabe der Mietsache von Seiten des Mieters einschließlich sämtlichen Zubehörs über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis nur dann entsprechend der günstigsten Kondition nachberechnet, wenn der Mieter die Möbius Beamervermietung unverzüglich über die Verzögerung anzeigt. Erfolgt die Anzeige nicht unverzüglich, wird mit dem aktuell gültig höchsten Tarif nachberechnet (Tarif 1. Miettag).
6. Stornierung
Tritt der Kunde, gleich aus welchem Grund, von seiner Bestellung zurück, kann Möbius Beamervermietung bis drei Tage vor Mietbeginn, ohne Nachweis eines Schadens 80% des vereinbarten Betrags als Stornierungskosten geltend machen. Als Stornierung gilt auch die Weigerung des Kunden am Übergabeort, die Mietsache in Empfang zu nehmen.
7. Gefahrenübergang und Haftung
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Mietsache an ihn übergeben worden ist. Die Übergabe gilt als erfolgt, sobald sie im Trackingsystem des Transportunternehmens ersichtlich ist bzw. bei Selbstabholung direkt abgeschlossen wurde. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragshandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz auf den vereinbarten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
8. Mängelrügen
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind uns unverzüglich ab Übergabe der Geräte mitzuteilen. Dem Vermieter ist alsdann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Im Falle fehlender oder verspäteter Mängelrüge sind Ansprüche des Kunden auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
9. Verlust, Beschädigung und Manipulation
Der Mieter haftet für den Verlust und jeden Schaden, der während der Mietdauer entsteht. Bei Verlust, Beschädigung oder Manipulation an der Mietsache, insb. Unkenntlichmachung der Seriennummern, Veränderungen am Zählwerk, Lampenmanipulation etc. hat der Vermieter unabhängig von der Höhe des Schadens, Anspruch auf die Wiederbeschaffungskosten (Wiederbeschaffungspreis) der Mietsache zuzüglich Nebenkosten, hier insb.Sachverständigenkosten, Mietausfall und Beschriftungen. Der Wiederbeschaffungspreis ist sofort nach Ablauf der Mietdauer fällig. Verpackungen, Bedienungsanweisungen und Zubehör sind Teil des Mietgegenstandes.
10. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben grundsätzlich vor Übergabe der Mietsache zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Tritt eine Überschreitung des Mietzeitraumes sein, so ist das Fälligkeitsdatum für die entstehenden Mietkosten sofort. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums von mehr als fünf Tagen wird ein Verzugszins in Höhe von 8% über dem geltenden Diskontsatz fällig. Für jede weitere Mahnung wird ein Bearbeitungsentgeld in Höhe von 15,- Euro fällig. Möbius Beamervermietung ist berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten. Zahlungen haben an den in der Rechnung genannten Empfänger zu erfolgen.
11. Persönliche Daten, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung und Teilnichtigkeit
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönliche Daten gespeichert werden. Der Sitz der Möbius Beamervermietung ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Kunde gilt deutsches Recht. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nur teilweise wirksam sein,bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.